Mit klugen Lösungen lässt sich Immobilienvermögen recht gut schützen vor dem planmäßigen Verbrauch für nicht gedeckte Alterskosten. Die rechtzeitige Schenkung 10 Jahre vor Beginn der Armut stößt oft auf begründete Vorbehalte. Den verfrühten Abschied vom Vermögen vermeiden die von Rechtsanwalt Wingert entwickelten Modelle zum Immobilienschutz und schützen das eigene Dach über dem Kopf bis beide Partner dieses nicht mehr benötigen. Zugleich wird die Wunschnachfolge zum eigenen Partner sowie den nahestehenden Kindern und Stiefkindern gesichert mit bestem Schutz gegen Erbschaft für neue Stiefeltern. Unerwünschter Abfluss des Vermögens für nicht gedeckte Heimkosten oder an untätige Kinder oder gar an völlig Fremde kann verhindert oder zumindest deutlich reduziert werden.
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