Wir beraten und vertreten bei straf- und ordnungsrechtlichen Übertretungen Erwachsener und Jugendlicher/Heranwachsender wie z.B.
Trunkenheit und sonstige Rauschmittel im Verkehr mit Fahrerlaubnisentziehung und Fahrverbot
- Rotlichtverstöße
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Fahrzeitüberschreitung und Ladungsverstößen
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und gegen das Leben
- Straftaten gegen die persönliche Freiheit
- Straftaten zum Nachteil Dritter
- Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- Widerstand gegen die Staatsgewalt
Unsere Tätigkeit beinhaltet u.a. :
- Einsichtnahme in die Ermittlungsakte
- Erörterung des Akteninhaltes mit dem Mandanten Ggf. inhaltliche Auseinandersetzung mit den Behörden (Staatsanwaltschaft, Strafgericht, etc. )
- Vertretung vor Gericht
- Auseinandersetzung mit Jugendgerichtshilfe, Bewährungshelfern und Strafvollstreckungsbehörden
- Hilfe bei Wiedereingliederung, Wiedererlangen der Fahrerlaubnis